Aktuell
Liebe Tennisspieler und Besucher,
Ab dem 04.03.2022 gilt folgende 3G-Regelung.
Du darfst in die Tennishalle, wenn du:
- vollständig geimpft bist
- in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen bist.
- einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test hast.
Schüler/-innen gelten als getestet.
Diese Regelung gilt auch für den Gastronomieraum.
Grundlage dieser Regelung ist die derzeit gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Wir weisen noch mal auf die Maskenpflicht im gesamten Gebäude hin.
Die gilt nicht beim Spiel auf den Plätzen und an den Tischen im Gastronomieraum.
*Gern hinterlegen wir diese Daten für dich, sodass bei eurem nächsten Besuch eine erneute Vorlage nicht nötig ist.
HINWEISE UND VERHALTENSREGELN IM TENNISTREFF HEINSBERG
Zur Vermeidung einer Sars-CoV-2 Infektion und gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
Maskenpflicht
In der Tennishalle besteht Maskenpflicht,
außer auf den Tennisplätze und an den Tischen.
Desinfektion
Desinfiziert eure Hände beim
Betretten des Gebäudes sowie vor und nach dem Spiel
Abstand
Haltet mindestens 1,5 m
Abstand zu eurem Mitspieler
Abstand
Achtet drauf, dass die Spielbänke
ausreichend Abstand haben und
desinfiziert diese nach dem Spiel
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