Aktuell

Liebe Tennisspieler und Besucher,

Ab dem 04.03.2022 gilt folgende 3G-Regelung.


Du darfst in die Tennishalle, wenn du:


- vollständig geimpft bist

- in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen bist.

- einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test hast.


Schüler/-innen gelten als getestet.


Diese Regelung gilt auch für den Gastronomieraum.


Grundlage dieser Regelung ist die derzeit gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW.


Wir weisen noch mal auf die Maskenpflicht im gesamten Gebäude hin.
Die gilt nicht beim Spiel auf den Plätzen und an den Tischen im Gastronomieraum.


*Gern hinterlegen wir diese Daten für dich, sodass bei eurem nächsten Besuch eine erneute Vorlage nicht nötig ist.


HINWEISE UND VERHALTENSREGELN IM TENNISTREFF HEINSBERG

Zur Vermeidung einer Sars-CoV-2 Infektion und gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

 Jetzt neu im Gastronomieraum

Der neuartige Hochleistungsluftreiniger TAC V+,
mit einem speziellen Hochleistungs-Virenfilter.
Wissenschaftlich bestätigte Wirksamkeit:
Der Zonen-Luftreiniger TAC V+ reduziert die Verweildauer und Intensität von virenbehafteten Aerosol- und Schwebstoffwolken direkt am Aufstellungsort und neutralisiert auf diese Weise das aerogene Corona-Infektionsrisiko.
Mehrere wissenschaftliche Studien testieren dem Hochfrequenz-Luftreiniger TAC V+ seine viruzide Wirksamkeit bei der Neutralisation luftgetragener Viren in Innenräumen! (Quelle: Trotec GmbH)

 Jetzt neu in den Umkleiden

H14-Hochleistungsluftreiniger AirgoClean® ONE
Der AirgoClean® One entfernt 99,995 % aller luftgetragenen Schadstoffe bis zu einer Größe von 0,1 Mikrometern aus der Raumluft: Bakterien und Viren,
Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Staubmilben
Hausstaub, Schimmelpilzsporen, Hautschuppen von Tieren
Feinstaub, Pollen (Blütenstäube)

 (Quelle: Trotec GmbH)